Wie beantrage ich eine Mitgliedschaft im VLD e.V.?
Laden sich Sie bitte den Antrag auf Mitgliedschaft als PDF Datei auf
Ihren Rechner herunter und drucken es aus. Anschließend füllen Sie es
bitte aus und schicken das ausgefüllte Formular per Briefpost an:
Geschäftsstelle
Verein von Landseerfreunden und -züchtern in Deutschland e.V.
Poinger Strasse 30a
85551 Kirchheim
E-Mail: i.grigoleit@vld-landseer.de
Sie können auch gerne kurz unser folgendes Online-Formular ausfüllen
und versenden. Unsere Geschäftsstelle wird Ihnen dann gerne alle
Unterlagen und weitere Informationen über den Postweg zusenden.
Wie hoch sind die Gebühren einer Mitgliedschaft?
Hauptmitglieder: Personen über 18 Jahre, die allein in den VLD eintreten, sind automatisch Hauptmitglieder. Der Jahresbeitrag beträgt 44,00 € inkl. Zusendung der Vereinszeitschrift "Unsere
Landseer". Wünschen Sie zusätzlich
das Abonnement "Unser Rassehund" vom Dachverband VDH erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um 24,00 € auf 68,00 €.
Familienbeitrag: Hauptmitglied, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie Personen, die mit dem
Hauptmitglied in häuslicher Gemeinschaft leben. Jahresbeitrag 64,00 € inkl. Zusendung der Vereinszeitschrift
"Unsere Landseer". Wünschen Sie zusätzlich das Abonnement "Unser Rassehund" vom Dachverband VDH erhöht
sich der Mitgliedsbeitrag um 24,00 € auf 88,00 €.
Aufnahmegebühr: Für jede neu aufgenommene Person wird zusätzlich zum Jahresbeitrag eine einmalige Aufnahme-
gebühr in Höhe von € 15,00 fällig (bei gleichzeitiger Anmeldung von Haupt- und Familienmitglied(ern) wird die Aufnahmegebühr nur einmal fällig). Weitere Fragen zur Mitgliedschaft
beantwortet Ihnen gerne die Geschäftsstelle.
Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?
Ihre Mitgliedschaft können Sie nur schriftlich kündigen. Die Kündigung ist zum Schluss eines jeden Kalenderjahres
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig und an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten.
Sie muss von Ihnen unterschrieben sein.
Die Kündigung der VDH-Zeitschrift "Unser Rassehund" können Sie nur schriftlich kündigen und ist grundsätzlich zum
30.11. eines jeden Kalenderjahres zulässig. Die Kündigung ist an die Geschäftsstelle des Vereins (VLD) zu richten.
Sie muss von Ihnen unterschrieben sein.